Die schräglenker-AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Pauschalreisen des Einzelunternehmens 
schräglenker

 § 1 Geltungsbereich und gesetzliche Grundlagen

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden (nachfolgend „Reisender“ oder „Teilnehmer“) und dem Einzelunternehmer Thorsten Rosansky, handelnd unter der Firmenbezeichnung schräglenker (nachfolgend „Veranstalter“). 
  2. Diese AGB gelten für alle Buchungen von geführten Motorradreisen innerhalb Europas über die Website www.schräglenker.com. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a–y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. 
     

§ 2 Leistungsbeschreibung und Anforderungen

  1. Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Reiseausschreibung auf der Webseite des Veranstalters zum Zeitpunkt der Buchung sowie aus den Angaben in der Buchungsbestätigung. Die Reisebeschreibungen auf der Website stellen kein verbindliches Angebot im Rechtssinne dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Buchungsantrags. 
  2. Die Reisen werden in Gruppen von 1 bis maximal 10 Mitreisenden durchgeführt und durch den Veranstalter persönlich oder einen qualifizierten Tourguide begleitet. 
  3. In den Reisebeschreibungen können spezifische Anforderungen an das fahrerische Können definiert sein. Der Veranstalter behält sich vor, Buchungsanträge von Interessenten abzulehnen, die diese Anforderungen offensichtlich nicht erfüllen. 


§ 3 Buchungsverfahren und Vertragsschluss

  1. Buchungsantrag: Mit dem Absenden des Antwort-/Anfrageformulars auf der Webseite gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Reisevertrages ab. 
  2. Prüfung und Zusage: Der Veranstalter prüft nach Eingang des Antrags die Kapazitäten und die Eignung. Bei Verfügbarkeit erklärt der Veranstalter dem Kunden per E-Mail eine unverbindliche Zusage und fordert ihn zur Leistung der Anzahlung auf. Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht bis dahin nicht. 
  3. Vertragsschluss: Der Reisevertrag kommt erst dann rechtsverbindlich zustande, wenn der Veranstalter dem Kunden nach Eingang der Anzahlung eine ausdrückliche Buchungsbestätigung nebst dem gesetzlich vorgeschriebenen Reisesicherungsschein auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) übermittelt. 
  4. Abweichendes Angebot: Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Antrag ab, liegt ein neues Angebot des Veranstalters vor, an das er für 10 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Basis dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Frist die Annahme ausdrücklich erklärt oder die Anzahlung leistet. 
  5. Mitreisende: Der anmeldende Kunde steht für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen ein, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 

 

§ 4 Reisepreis und Zahlungsbedingungen

  1. Nach der Zusage durch den Veranstalter wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Diese ist innerhalb von 10 Tagen nach Aufforderung per Banküberweisung zu leisten. 
  2. Die Restzahlung in Höhe von 70 % des Reisepreises ist spätestens 28 Tage vor Reisebeginn unaufgefordert fällig, sofern feststeht, dass die Reise nicht mehr wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl abgesagt werden kann. 
  3. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 28 Tage vor Reisebeginn) ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. 
  4. Leistet der Kunde die Anzahlung oder Restzahlung nicht zu den vereinbarten Fälligkeiten, ist der Veranstalter nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Fristsetzung berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit pauschalierten Rücktrittskosten (siehe § 6) zu belasten. Ohne vollständige Zahlung besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistungen. 

 

§ 5 Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

  1. Da für die Reisen eine Mindestteilnehmerzahl gilt, kann der Veranstalter bei Nichterreichen dieser Zahl vom Vertrag zurücktreten, sofern er die Mindestteilnehmerzahl in der Reisebeschreibung beziffert und im Buchungsprozess darauf hingewiesen hat. 
  2. Der Rücktritt muss dem Kunden gegenüber spätestens mitgeteilt werden:
    • 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen. 
    • 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von 2 bis 6 Tagen. 
  3. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt absehbar sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, wird der Veranstalter das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben. 
  4. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, erhält der Kunde die geleistete Anzahlung unverzüglich und in voller Höhe zurückgezahlt (spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung). Ein weitergehender Anspruch auf Entschädigung besteht nicht. 

 

§ 6 Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn (Stornobedingungen)

  1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Veranstalter zu erklären; aus Beweisgründen wird eine Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) dringend empfohlen. 
  2. Tritt der Kunde zurück, kann der Veranstalter anstelle des Reisepreises eine angemessene Entschädigung (Stornogebühren) für die getroffenen Reisevorkehrungen verlangen. Diese pauschalierten Gebühren betragen pro Teilnehmer: 
    • Bis 45 Tage vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises 
    • 44 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises 
    • 29 und 15 Tage vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises 
    • 14 bis 7 Tage vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises 
    • Ab dem 6. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt: 90 % des Reisepreises 
  3. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, nachzuweisen, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale. 
  4. Ersatzperson: Der Reisende kann bis 7 Tage vor Reisebeginn eine geeignete Ersatzperson benennen, die in den Vertrag eintritt (§ 651e BGB). Der Veranstalter kann dem widersprechen, wenn die Ersatzperson den Reiseanforderungen (z. B. Fahrkompetenz) nicht entspricht. Ursprünglicher Reisender und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner.

 

§ 7 Besondere Teilnahmebedingungen für Motorradreisen (Mitwirkungspflichten)

  1. Fahrerlaubnis: Jeder Reisende, der als Fahrer an einer Tour teilnimmt, versichert, im Besitz einer gültigen und uneingeschränkten Fahrerlaubnis für das genutzte Motorrad zu sein und diese während der Reise mitzuführen. 
  2. Fahrzeugzustand: Das vom Kunden genutzte Motorrad muss für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen, haftpflichtversichert und in einem technisch einwandfreien und fahrsicheren Zustand (insbesondere Bereifung und Bremsen) sein. Eine Fahrzeugversicherung durch den Veranstalter besteht nicht. 
  3. Schutzkleidung: Die Teilnahme an den Fahrten ist ausnahmslos nur mit vollständiger, ordnungsgemäßer Motorrad-Schutzkleidung (ECE-geprüfter Helm, Motorradstiefel, Handschuhe, abriebfeste Jacke und Hose mit Protektoren) gestattet. 
  4. Verkehrsregeln und Eigenverantwortung: Der Kunde führt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr und ist für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften (StVO des jeweiligen Reiselandes) selbst verantwortlich. Er nimmt eigenverantwortlich am Straßenverkehr teil; der Tourguide übernimmt keine Verantwortung für individuelle Fahrentscheidungen. 
  5. Haftungserklärung: Die Teilnahme an der Reise ist an die Unterzeichnung einer gesonderten, motorradspezifischen Haftungserklärung vor Reiseantritt gebunden.

 

§ 8 Leistungsänderungen und Kündigung durch den Veranstalter

  1. Unerhebliche Änderungen: Abweichungen einzelner Reiseleistungen (z. B. Routenänderungen aufgrund von unvorhersehbaren Straßen-, Verkehrs- oder Wetterverhältnissen), die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit sie unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt und Charakter der Reise nicht beeinträchtigen. 
  2. Erhebliche Änderungen: Bei erheblichen Änderungen wesentlicher Eigenschaften hat der Kunde das Recht, innerhalb einer gesetzten Frist die Änderung anzunehmen, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten oder eine Ersatzreise zu verlangen. Reagiert der Kunde innerhalb der Frist nicht, gilt die Änderung als angenommen. 
  3. Verhaltensbedingte Kündigung: Der Veranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält (z. B. durch grob verkehrswidriges, die Gruppe gefährdendes Fahrverhalten oder Missachtung von Sicherheitsanweisungen des Guides), dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall behält der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen lassen. Eventuelle Rückreisekosten trägt der ausgeschlossene Teilnehmer selbst.

 

§ 9 Haftungsbeschränkung

  1. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft (oder weder vorsätzlich noch grob fahrlässig) herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. 
  2. Für Bußgelder, Strafen oder zivilrechtliche Ansprüche, die aus Verkehrsverstößen des Kunden resultieren, haftet der Veranstalter nicht; dies gilt auch dann, wenn der Kunde dem Fahrverhalten des Reiseleiters gefolgt ist. 
  3. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die ausdrücklich als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. optionale Fährüberfahrten, Eintritte) und in der Ausschreibung eindeutig als solche gekennzeichnet sind.

 

§ 10 Mängelanzeige, Beistandspflicht und Versicherungen

  1. Mängelanzeige: Auftretende Mängel sind dem Reiseleiter vor Ort unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft und kann der Veranstalter deshalb keine Abhilfe schaffen, erlöschen Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz. 
  2. Beistandspflicht: Befindet sich der Reisende während der Reise in Schwierigkeiten, gewährt der Veranstalter unverzüglich angemessenen Beistand. Hat der Reisende die Situation schuldhaft selbst herbeigeführt, kann der Veranstalter Ersatz angemessener Aufwendungen verlangen. 
  3. Versicherungsempfehlung: Im Reisepreis sind keine Reiseversicherungen enthalten. Der Veranstalter empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, einer Auslandskrankenversicherung inklusive Rücktransport sowie eines für das Motorrad gültigen Schutzbriefs (z. B. ADAC Plus). 

 

§ 11 Bildmaterial, Datenschutz und kein Widerrufsrecht

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 
  2. Der Veranstalter nimmt nicht an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschutzschlichtungsstelle teil. 
  3. Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um eine Person handelt, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, wird der Sitz des Veranstalters (Köln) als Gerichtsstand vereinbart.

 

schräglenker
Thorsten Rosansky
Cohnenhofstraße 98f
D 50769 Köln
Deutschland

Kontakt

Telefon: +49 (0) 1763 4433 045

E-Mail: info@schräglenker.com

Website: www.schräglenker.com

 

 

 

 

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